Auffrischung als Laserschutzbeauftragter für medizinische und kosmetische Anwendungen
(Live-Online-Kurs)
Der Gesetzgeber schreibt für den Betrieb von Lasereinrichtungen der Klassen 3R, 3B und 4 generell einen Laserschutzbeauftragten vor, und zwar ganz unabhängig vom Einsatzzweck der Lasergeräte. Die Nutzung von Lasersystemen am Menschen in der Medizin und Kosmetik fordert beim Behandler bzw. Anwender jedoch ein besonderes Grundverständnis über die Wirkung der Laserstrahlung und deren mögliche Gefährdungspotenziale. Denn anders als in der Technik ist es bei medizinischen oder kosmetischen Laserbehandlungen aufgrund der gewünschten wirkortnahen Anwendung der Laserstrahlung nicht möglich, das Schutzgut (Patient, Anwender) von der Gefahrenquelle (Laserstrahl) zu trennen. Laserschutzbeauftragte im Kontext medizinischer und kosmetischer Laseranwendungen müssen daher über spezifische Kenntnisse in Lasersicherheit und Laser(-neben-)wirkungen verfügen. Nur so kann die Zahl möglicher Laserunfälle auf ein Minimum reduziert und die Behandlungssicherheit erhöht werden. Um diese Kenntnisse auf aktuellem Stand zu halten, ist der Besuch geeigneter Auffrischungskurse gemäß OStrV/TROS alle 5 Jahre gesetzlich vorgeschrieben. Hinweis: Anreden und Funktionsbezeichnungen in diesem Dokument gelten jeweils für alle Geschlechter.
ALLGEMEINE KURSINFORMATIONEN
Kursziel
Der 1-tägige Refresher-Laserschutzkurs für die Medizin und Ästhetik frischt die für den Umgang mit medizinischen oder kosmetischen Lasern der Klassen 3R, 3B und 4 notwendigen arbeitsschutz- und unfallschutzrechtlichen Fachkenntnisse auf. Mit dem erfolgreichen Kursabschluss wird gegenüber Behörden der Nachweis über die alle 5 Jahre geforderte Fortbildung als Laserschutzbeauftragter erbracht.
Konzept
Der anwendungsbezogene Live-Online-Kurs entspricht den neuesten gesetzlichen Vorgaben aus der „Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung – OStrV“ und den daraus abgeleiteten Technischen Regeln (TROS) „Laserstrahlung“ und geht ausführlich auf die Besonderheiten des medizinischen Laserschutzes ein. Im Kurs werden zunächst die Grundlagen der Lasersicherheit wiederholt und danach ausführlich mögliche Gefährdungen durch Laserstrahlung (direkt und indirekt), deren Vermeidung durch geeignete Schutzmaßnahmen, die richtige Auswahl und Pflege von Laserschutzbrillen sowie Neuerungen im Vorschriften- und Regelwerk besprochen. Hierbei wird auch auf die aktuellen Vorgaben der NiSV für Anwender außerhalb der Medizin zu kosmetischen Zwecken eingegangen. Kursinhalte und Kursdauer entsprechen den Anforderungen an Lehrgänge gemäß DGUV Grundsatz 303-005. Die Durchführung erfolgt als Live-Online-Kurs per Videokonferenz in einem virtuellen Seminarraum. Die Teilnehmer erhalten vorab postalisch deutschsprachiges Kursmaterial in gedruckter Form und können während des gesamten Online-Kurses direkt Fragen an den Referenten richten.
Zugangsvoraussetzungen
Kursteilnehmer sind bereits mindestens einmal nach neuer OStrV/TROS geschult worden und diese Schulung liegt längstens 5 Jahre zurück.
Abschluss
Zum Nachweis über die behördlich geforderte Auffrischung der Qualifikation als Laserschutzbeauftragter nach OStrV und TROS „Laserstrahlung“ erhalten die Teilnehmer nach dem verpflichtenden Abschlusskolloquium mit gemeinsamem Erfahrungsaustausch ein Teilnahmezertifikat. Stand: 10/2022 v5.0 online www.laseraplikon.de Seite 2 von 4
INHALT UND ABLAUF
Teilnehmerkreis
Der Refresher-Kurs richtet sich an Teilnehmer, die eine turnusmäßige 5-Jahres-Auffrischung ihrer bereits in Erstschulung erworbenen Qualifikation als Laserschutzbeauftragter für medizinische bzw. kosmetische Anwendungen benötigen. Angesprochen sind Mediziner (auch Veterinärmediziner), Assistenzärzte und Weiterbildungsassistenten sowie operationstechnische Assistenten und medizinisches Assistenzpersonal. Der Kurs ist auch geeignet für Praxismanager, QM-Beauftragte und Aufsichtsbeamte im Umfeld von Klinik und Praxis, Medizinphysiker, Medizintechniker und Vertreiber von medizinischen Lasersystemen, Beauftragte für Medizinproduktesicherheit sowie Anwender außerhalb der Medizin beim Lasereinsatz zu nichtmedizinischen (kosmetischen Zwecken) gemäß NiSV.
ACHTUNG: Dieser Online-Kurs ist nicht für bereits bestellte Laserschutzbeauftragte geeignet, deren
Erstschulung sehr viel länger als 5 Jahre zurückliegt und/oder die nur nach der DGUV Vorschrift 11
(veraltet: BGV B2) bzw. DGUV Vorschrift 12 (veraltet: GUV-V B2) geschult worden sind. Diesen
Betroffenen wird dringend zu einer Erst- bzw. Nachschulung in Präsenz geraten!
Kursinhalte
ANMELDUNG:
Bitte melden Sie sich per Fax oder Mail unter info(at)laserkurse.de an! Nutzen Sie bitte dafür
unser Anmeldeformular!
Datum
03.03.2023
08:30 Uhr
- 16:30 Uhr
Stadt
Online
Veranstaltungsort
Online
Veranstalter
Laseraplikon GmbH
Rudower Chaussee 29, D-12489 Berlin
Telefon
+49 (0)30 233 88 186
Fax
+49 (0)30 233 88 187
E-Mail
info(at)laseraplikon.de