Laserschutzbeauftragter für technische Anwendungen

Vor der Aufnahme des Betriebs von Lasereinrichtungen der Klassen 3R, 3B und 4 ist gemäß §5 der Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung (OStrV) ein Laserschutzbeauftragter schriftlich zu bestellen. Dieser muss seine Fachkenntnisse durch die erfolgreiche Teilnahme an einem Lehrgang nachweisen und durch Fortbildung auf dem aktuellen Stand halten.

Unsere Ausbildungsseminare erfüllen die von den Berufsgenossenschaften aufgestellten Anforderungen zur Erlangung der Sachkunde für Laserschutzbeauftragte, gemäß Anhang 3 der Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 11 (früher BGV B2) sowie die in der TROS Laserstrahlung definierten gesetzlichen Anforderungen der OStrV zum Nachweis der Fachkenntnisse.

Sie haben die Wahl zwischen dem eintägigen Seminar und dem zweitägigen Intensiv-Seminar.

LSB1 (1-tägig)

Das eintägige Seminar richtet sich an Laserschutzbeauftragte, die an typischen Lasereinrichtungen im industriellen Einsatz tätig werden. Es vermittelt umfassende Kenntnisse über direkte und indirekte Gefährdungspotenziale beim Betrieb von Lasereinrichtungen. Die Teilnehmer werden über die Entstehung und die Wirkung der Laserstrahlung unterrichtet und lernen wirksame Schutzmaßnahmen kennen. Zur optimalen Vorbereitung auf die Aufgabe als Laserschutzbeauftragter wird ausführlich auf den rechtlichen Rahmen, Vorschriften und Gesetze eingegangen.

Inhalte:

  • Physikalische Größen und Eigenschaften der Laserstrahlung
  • Biologische Wirkung von Laserstrahlung
  • Lasersicherheit und -schutz - Direkte Gefährdungen
  • Lasersicherheit und -schutz - Indirekte Gefährdungen
  • Praxis Lasersicherheit: Beispielhafte Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung
  • Rechtliche Grundlagen und Regeln der Technik
  • Aufgaben und Verantwortung des LSB im Betrieb

LSB2 (2-tägig)

Das zweitägige Intensiv-Seminar widmet sich zusätzlich zu den Inhalten des eintägigen Seminars (LSB1) ausführlicher den Expositionsgrenzwerten und der Gefährdungsbeurteilung.  Es ist daher auch geeignet als Fortbildung zur Fachkunde für die Gefährdungsbeurteilung von Laserstrahlung. Nach einer Einführung über den Ablauf einer Gefährdungsbeurteilung werden verschiedene Expositionsszenarien besprochen. Es werden die wesentlichen Korrekturfaktoren für die Berechnung vorgestellt und beispielhaft Gefährdungsbeurteilungen durchgeführt. Beispiele zur Schutzstufenberechnung von Laserschutzbrillen und Strahlwegsbegrenzungen runden das Programm ab.

Inhalte
Inhalte wie beim 1-tägigen Kurs (siehe oben), zusätzlich werden folgende Themen behandelt:

  • Korrekturfaktoren für Expositionsgrenzwerte und ihre Bedeutung
  • Allgemeiner Ablauf der Gefährdungsbeurteilung
  • Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung für ein gepulstes Lasersystem
  • Berechnung von Laserschutzfiltern und -Vorhängen

Teilnehmerkreis:

Mitarbeiter, die künftig für die Lasersicherheit verantwortlich sind und Laserschutzbeauftragte, die ihr Wissen auffrischen müssen.

Um als Laserschutzbeauftragter bestellt werden zu können, sollten Teilnehmer die Voraussetzungen nach TROS Laserstrahlung, Teil Allgemeines, Kapitel 5.1 erfüllen: Der Laserschutzbeauftragte verfügt über eine abgeschlossene technische oder naturwissenschaftliche Berufsausbildung oder über eine vergleichbare, mindestens zweijährige Berufserfahrung jeweils in Verbindung mit einer zeitnah ausgeübten beruflichen Tätigkeit an entsprechenden Lasereinrichtungen.

Teilnahmegebühr:

LSB 1: 435,- €
LSB 2: 765,- €
zzgl. ges. MwSt.

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Logo LZH Laser Akademie GmbH

Datum
18.01.2023 - 19.01.2023

Stadt
Hannover

Veranstaltungsort
LZH Laser Akademie GmbH, Hannover

Veranstalter
LZH Laser Akademie GmbH
Garbsener Landstr. 10, D-30419 Hannover

Telefon
+49 (0) 511 277-1738

Fax
+49 (0)511 277 1805

E-Mail
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