Bei der Inbetriebnahme und dem Gebrauch des Lasers in der Medizin sind umfangreiche gesetzliche Bestimmungen zu erfüllen. So ist für den Betrieb von Lasereinrichtungen der Klassen 3R, 3B oder 4 nach OStrV ein sachkundiger Laserschutzbeauftragter zu benennen und schriftlich zu bestellen. Die Sachkunde ist durch die erfolgreiche Teilnahme an einem entsprechenden Lehrgang nachzuweisen.
Dieses Weiterbildungsseminar vermittelt ausführlich alle Informationen, über die der Laserschutzbeauftragte nachweislich verfügen muss, um seine Aufgabe verantwortungsvoll auszuüben. Es erfüllt die von den Berufsgenossenschaften aufgestellten Anforderungen zur Erlangung der Sachkunde für Laserschutzbeauftragte, gemäß Anhang 3 der Unfallverhütungsvorschrift BGV B2.
Der Kurs ist bei der Ärztekammer Niedersachsen und der Zahnärztekammer zertifiziert und von den Berufsgenossenschaften und Gewerbeaufsichtsämtern anerkannt.
Künftige Laserschutzbeauftragte einer Praxis oder Klinik und Laserschutzbeauftragte, die ihr Wissen auffrischen möchten.
Teilnehmer sollten die Voraussetzungen nach TROS Laserstrahlung, Teil Allgemeines, Kapitel 5.1 erfüllen.
395,- € zzgl. ges. MwSt.
Datum
22.10.2016
9:15 Uhr
- 17:30 Uhr
Stadt
Hannover
Veranstaltungsort
LZH Laser Akademie GmbH Hannover
Veranstalter
LZH Laser Akademie GmbH
Garbsener Landstr. 10, D-30419 Hannover
Telefon
+49 (0) 511 277-1738
Fax
+49 (0)511 277 1805