Laserschutzbeauftragter für medizinische Anwendungen

Beschreibung

Bei der Inbetriebnahme und dem Gebrauch des Lasers in der Medizin sind umfangreiche gesetzliche Bestimmungen zu erfüllen. So ist für den Betrieb von Lasereinrichtungen der Klassen 3R, 3B oder 4 nach OStrV ein sachkundiger Laserschutzbeauftragter zu benennen und schriftlich zu bestellen. Die Sachkunde ist durch die erfolgreiche Teilnahme an einem entsprechenden Lehrgang nachzuweisen.
Dieses Weiterbildungsseminar vermittelt ausführlich alle Informationen, über die der Laserschutzbeauftragte nachweislich verfügen muss, um seine Aufgabe verantwortungsvoll auszuüben. Es erfüllt die von den Berufsgenossenschaften aufgestellten Anforderungen zur Erlangung der Sachkunde für Laserschutzbeauftragte, gemäß Anhang 3 der Unfallverhütungsvorschrift BGV B2.

Der Kurs ist bei der Ärztekammer Niedersachsen und der Zahnärztekammer zertifiziert und von den Berufsgenossenschaften und Gewerbeaufsichtsämtern anerkannt.

Inhalte

  • Physikalische und technische Grundlagen
  • Biologische Wirkung von Laserstrahlung
  • Klinischer Einsatz des Lasers/Anwendungsbeispiele
  • Lasersicherheit und -schutz
  • Praxis: Durchführung einer Gefährdungsanalyse
  • Rechtliche Grundlagen
  • Der Laserschutzbeauftragte

Teilnehmerkreis

Künftige Laserschutzbeauftragte einer Praxis oder Klinik und Laserschutzbeauftragte, die ihr Wissen auffrischen möchten.
Teilnehmer sollten die Voraussetzungen nach TROS Laserstrahlung, Teil Allgemeines, Kapitel 5.1 erfüllen.

 

Teilnahmegebühr

395,- € zzgl. ges. MwSt.

PDF des Programms

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Logo LZH Laser Akademie GmbH

Datum
22.10.2016    9:15 Uhr - 17:30 Uhr

Stadt
Hannover

Veranstaltungsort
LZH Laser Akademie GmbH Hannover

Veranstalter
LZH Laser Akademie GmbH
Garbsener Landstr. 10, D-30419 Hannover

Telefon
+49 (0) 511 277-1738

Fax
+49 (0)511 277 1805

E-Mail
zajons(at)lzh-laser-akademie.de