08.12.2022
Die EU-Richtlinie 2011/65/EU zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten (RoHS 2) beinhaltet eine Liste chemischer Elemente und Verbindungen, die nicht mehr in elektronischen Produkten verwendet werden dürfen. Dazu zählt auch Blei in Konzentrationen über 0,1%. Damit soll in erster Linie der Einsatz von bleihaltigem Lötzinn unterbunden werden. Da Verbindungen des Schwermetalls aber auch für wichtige elektronische Bauteile wie PbS- und PbSe-Detektoren verwendet werden, ist für diese Komponenten eine Ausnahmeregelung notwendig. Diese gilt üblicherweise für sieben Jahre. Danach muss der Antragsteller nachweisen, dass es weiterhin keine gleichwertigen technischen Alternativen gibt.
»Der internationale Detektormarkt ist von kleinen und mittelständischen Unternehmen geprägt«, sagt Sven Schreiber, der bei LASER COMPONENTS die Aktivitäten zur RoHS-Regelung koordinierte. »Die meisten davon sind zwar an einer Weiterführung der Ausnahmeregelung interessiert, verfügen aber nicht über die Kapazitäten, sich mit der komplexen Welt des EU-Rechts auseinanderzusetzen. Wir haben unser Netzwerk in der Branche genutzt und konnten viele Partner und Kunden dafür gewinnen, unseren Antrag zu unterstützen. Das Ergebnis zeigt, dass sich dieses Engagement gelohnt hat.«