13.02.2020
12.02.2020 - 18.06.2020
Richtlinie zur Fördermaßnahme von Zuwendungen für das Themenfeld „Photonische Verfahren zur Erkennung und Bekämpfung mikrobieller Belastungen“, Bundesanzeiger vom 12.02.2020
Vom 15. Januar 2020
1 Förderziel, Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) beabsichtigt das Themenfeld „Photonische Verfahren zur Erkennung und Bekämpfung mikrobieller Belastungen“ auf der Grundlage des Programms „Photonik Forschung Deutschland“ (https://www.photonikforschung.de/foerderung/foerderprogramm.html) zu fördern. Das BMBF leistet damit einen Beitrag zur Umsetzung der Hightech-Strategie der Bundesregierung.
Mit der Fördermaßnahme verfolgt das BMBF das Ziel, innovative Forscher und Unternehmen der Photonikbranche im Bereich der Medizintechnik zu stärken und damit wichtige Beiträge für Gesundheit und Lebensqualität der Bevölkerung zu leisten.
1.1 Förderziel und Zuwendungszweck
Die Belastung mit Krankheitskeimen ist ein substantielles globales Problem in der Medizin, der Biotechnologie und der Lebensmittelindustrie sowie beim Umweltschutz. Die Häufigkeit von tödlichen Infektionen wird von der Weltgesundheitsorganisation weltweit mit ca. 17 Millionen pro Jahr angegeben. Die jährlichen Aufwendungen für Infektionserkrankungen werden allein in den USA auf 120 Milliarden US-Dollar geschätzt. Darüber hinaus gehen Schätzungen davon aus, dass bis zu 15 % aller Krebserkrankungen weltweit die Folge von Infektionen sind. Diese Zahl an Infektionen weltweit zu reduzieren, der Gefährdung von Mensch und Umwelt entgegenzuwirken und die mit Infektionen bzw. Kontaminationen verbundenen Kosten zu senken sind große gesellschaftliche Herausforderungen. Um diesen zu begegnen sind neue, innovative Lösungen erforderlich.
Mit der Förderinitiative „Photonische Verfahren zur Erkennung und Bekämpfung mikrobieller Belastungen“ verfolgt das BMBF das Ziel, die Erkennung und Bekämpfung mikrobieller Belastungen maßgeblich weiterzuentwickeln. Im Zentrum steht dabei die Verfügbarkeit innovativer, professioneller Photonik-Komponenten und -Systeme zur Detektion und Identifizierung von Keimen sowie zur Dekontamination. Darüber hinaus soll sie dem Aufbau eines nachhaltigen und wachsenden Netzwerks dienen. Auf diese Weise soll sie die Gesundheitssituation und Lebensqualität der Bevölkerung verbessern. Die Förderinitiative setzt Ziele des Programms „Photonik Forschung Deutschland“ (https://www.photonikforschung.de/foerderung/foerderprogramm.html) um. Sie ist Bestandteil der Hightech-Strategie der Bundesregierung.
Die Ergebnisse des geförderten Vorhabens dürfen nur in der Bundesrepublik Deutschland oder dem EWR1 und der Schweiz genutzt werden.
1.2 Rechtsgrundlage
Der Bund gewährt die Zuwendungen nach Maßgabe dieser Förderrichtlinie, der §§ 23 und 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) und den dazu erlassenen Verwaltungsvorschriften sowie der „Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Ausgabenbasis (AZA)“ und/oder der „Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Kostenbasis (AZK)“ des BMBF. Ein Anspruch auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht. Vielmehr entscheidet die Bewilligungsbehörde aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
Nach dieser Förderrichtlinie werden staatliche Beihilfen auf der Grundlage von Artikel 25 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 651/2014 der EU-Kommission vom 17. Juni 2014 zur Feststellung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Binnenmarkt in Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union („Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung“ – AGVO, ABl. L 187 vom 26.6.2014, S. 1, in der Fassung der Verordnung (EU) 2017/1084 vom 14. Juni 2017, ABl. L 156 vom 20.6.2017, S. 1) gewährt. Die Förderung erfolgt unter Beachtung der in Kapitel 1 AGVO festgelegten Gemeinsamen Bestimmungen, insbesondere unter Berücksichtigung der in Artikel 2 der Verordnung aufgeführten Begriffsbestimmungen (vgl. hierzu die Anlage zu beihilferechtlichen Vorgaben für die Förderrichtlinie).
2 Gegenstand der Förderung
Gegenstand der Förderung sind risikoreiche, vorwettbewerbliche Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, die technologieübergreifend und anwendungsbezogen sind. Gefördert werden ausschließlich Forschungs- und Entwicklungsvorhaben mit direktem Bezug zur Photonik, die der Erkennung und Bekämpfung mikrobieller Belastungen und deren Folgen dienen.
Mögliche Zielrichtungen sind dabei:
Erkennung
Bekämpfung
Als mögliche Zielorganismen kommen alle bekannten mikrobiellen Lebensformen in Frage. Explizit zu nennen sind zunächst Bakterien, speziell multiresistente Keime. Aber auch Viren (Phagen) und Pilze (Hefen) sind von besonderem Interesse. Die Identifizierung und Bekämpfung von Prionen, Protozoen sowie Parasiten sind ebenfalls Gegenstand der Förderung. Ein weiteres Augenmerk liegt auf der Eliminierung von Biofilmen sowie der Neutralisierung von Toxinen. Es werden sowohl In-vivo- als auch In-vitro-Untersuchungen gefördert.
Typische Anwendungsgebiete sind in der Landwirtschaft, der Lebensmittelproduktion, der Lebensmittelsicherheit und der Umweltanalytik zu finden. Die mikrobiologische Diagnostik und Therapie sowie die Infektionsprophylaxe haben ebenfalls eine hohe Bedeutung. Außerdem sind die Diagnostik und Therapie infektionsinduzierter Karzinomerkrankungen zu nennen. Weitere Anwendungsgebiete sind die Krankenhaushygiene, die Bau- und Wohnungshygiene, aber auch die Luft- und Wasserhygiene.
Typische Technologien sind
Als Beispiele können dienen:
Diese Aufzählung ist nicht vollständig und als nur beispielhaft zu verstehen. Unabhängig vom konkreten Themenfeld ist zwingend erforderlich, dass eine wirtschaftliche Verwertung der Projektergebnisse gesichert ist.
An die zu fördernden Projekte werden folgende Anforderungen gestellt:
Weitere Informationen:https://www.bmbf.de/foerderungen/bekanntmachung-2850.html