BMBF-Bekanntmachung: Unternehmensgründungen in den Quantentechnologien und der Photonik

Quelle: BMBF

Bekanntmachung von Richtlinien zur Fördermaßnahme „Enabling Start-up – Unternehmensgründungen in den Quantentechnologien und der Photonik“ im Rahmen der Programme „Quantentechnologien – von den Grundlagen zum Markt“ und „Photonik Forschung Deutschland“

Vom 21. Mai 2019
[geändert am 15. März 2022]

Die vollständige Richtlinie finden Sie hier.

Start-ups kommt für den Transfer von neuen wissenschaftlich-technischen Erkenntnissen aus der Forschung in Innovationen und ihrer wirtschaftlichen Verwertung eine besondere Bedeutung zu. Aus diesem Grund unterstützt das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) forschungsorientierte Unternehmen kurz nach sowie in der Phase unmittelbar vor der Gründung. Die Fördermaßnahme „Enabling Start-up – Unternehmensgründungen in den Quantentechnologien und der Photonik“ verfolgt das Ziel, innovative Ideen in den Quantentechnologien und der Photonik aus Hochschulen und Forschungseinrichtungen über Ausgründungen in Richtung einer Anwendung und wirtschaftlichen Verwertung zu überführen. Dazu sollen insbesondere Verbünde aus einem Start-up und einer Hochschule oder Forschungseinrichtung gefördert werden.

Kurzfassung

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) unterstützt Sie bei Forschungs- und Entwicklungsprojekten aus dem Bereich der Quantentechnologie und der Photonik. Die Förderung richtet sich speziell an Start-ups in der Gründungsphase.

Gefördert werden Einzelvorhaben oder Verbundprojekte mit Hochschulen und Forschungseinrichtungen, die innovative Ideen in Richtung einer Anwendung und wirtschaftlichen Verwertung überführen.

Die Förderung erfolgt im Rahmen von 2 Modulen:

  • Pilotmodul (optional): Bearbeitung wissenschaftlich-technischer Fragestellungen in den Quantentechnologien und der Photonik vor einer Ausgründung im Labormaßstab,
  • Hauptmodul: Förderung der vorwettbewerblichen Forschung von Start-ups oder Verbünden aus Start-ups und einer Hochschule oder Forschungseinrichtung mit dem Ziel einer zunehmenden Marktorientierung und dem Transfer des technologischen Ansatzes in Richtung einer Anwendung.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

  • Als Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und als Forschungseinrichtung mit einem wirtschaftlichen Vorhaben erhalten Sie normalerweise 50 Prozent Ihrer förderfähigen Kosten als Zuschuss.
  • Als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Bonus erhalten. Hierfür müssen Sie die Kriterien der EU für KMU erfüllen.
  • Als Hochschule oder außeruniversitäre Einrichtung können Sie bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben erhalten.
  • Wenn Sie als Hochschule oder Universitätsklinik ein nichtwirtschaftliches Forschungsvorhaben planen, können Sie zusätzlich zu Ihren zuwendungsfähigen Ausgaben eine Projektpauschale in Höhe von 20 Prozent erhalten.

Für die Förderung ist Folgendes vorgesehen:

  • Pilotmodul: bis zu 18 Monate und maximal EUR 100.000,
  • Hauptmodul: normalerweise 3 Jahre.

Das Förderverfahren ist zweistufig. In der 1. Stufe reichen Sie bitte Ihre Projektskizze bei dem Projektträger VDI-Technologiezentrum GmbH ein.

In der 2. Verfahrensstufe werden Sie für Ihre positiv bewertete Projektskizze aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen. Für die Erstellung Ihrer Projektskizze und Ihres Antrags nutzen Sie bitte das elektronische Antragssystem easy-Online.

Reichen Sie Ihre Projektskizze bitte bis spätestens 31.12.2025 ein.

Antragsberechtigt sind

  • im Pilotmodul: Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, an denen die Forschungsarbeitsgruppen angesiedelt sind,
  • im Hauptmodul: Start-ups, die weniger als 3 Jahre am Markt sind, über innovative Technologien beziehungsweise Geschäftsmodelle verfügen, ein signifikantes Mitarbeiter- beziehungsweise Umsatzwachstum aufweisen oder anstreben sowie, im Verbund mit diesen, kleine und mittlere Unternehmen (KMU), mittelständische Unternehmen, Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen.

Weitere Voraussetzungen:

  • Antragstellende benötigen zum Zeitpunkt der Auszahlung eine Betriebsstätte, Niederlassung oder sonstige Einrichtung in Deutschland.
  • Ihre Zusammenarbeit im Verbundprojekt regeln Sie in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung.
  • Die Ergebnisse dürfen Sie nur in Deutschland oder dem Europäischen Wirtschaftsraum und der Schweiz nutzen.
  • Einzelvorhaben im Pilotmodul müssen im unmittelbaren Zusammenhang mit einer noch zu erfolgenden Gründung stehen.
  • Im Hauptmodul müssen die Ergebnisse eines Verbundvorhabens in erster Linie dem Start-up zugutekommen.