BMBF-Bekanntmachung: Quantum Futur - Runde 2

Richtlinie zur Förderung von Projekten zum Thema Nachwuchswettbewerb „Quantum Futur – Runde 2“, Bundesanzeiger vom 26.04.2021

Vom 23. Februar 2021

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) beabsichtigt, Projekte zu den Quantentechnologien in Nachwuchsgruppen auf der Grundlage des Programms „Quantentechnologien – von den Grundlagen zum Markt“ (www.quantentechnologien.de) zu fördern. Das BMBF leistet damit einen Beitrag zur Umsetzung der Hightech-Strategie der Bundesregierung. Mit dem Nachwuchswettbewerb „Quantum Futur – Runde 2“ werden die Ziele zur Verbesserung der Rahmenbedingungen, insbesondere für den Bereich der qualifizierten Fachkräfte, konkret umgesetzt.

Bei der sogenannten zweiten Generation der Quantentechnologien steht der kontrollierte Quantenzustand einzelner oder gekoppelter Systeme im Vordergrund, d. h. seine gezielte Präparation, seine kohärente Kontrolle und nachfolgende Auslese. Dadurch ergeben sich Möglichkeiten für neue Anwendungen in der Informationsübertragung und -verarbeitung, höchstpräzise und -sensible Mess- und Abbildungsverfahren oder auch die Überwindung heutiger Beschränkungen bei der Simulation komplexer Systeme.

Förderziel

Der Nachwuchswettbewerb „Quantum Futur“ hat den Aufbau nachhaltiger Forschungsstrukturen zum Ziel. Exzellente Nachwuchsköpfe sollen die Möglichkeit erhalten, den Übergang von Erkenntnissen der Grundlagenforschung in neuartige Anwendungen in der Industrie zu stimulieren. Gleichzeitig werden jungen Akademikerinnen und Akademikern beste Start- und Rahmenbedingungen für ein erfolgreiches, wissenschaftliches Arbeiten geboten. Damit wird Abwanderungstendenzen aus der Forschungslandschaft in Deutschland entgegengewirkt, Rückkehrwillige werden motiviert sowie ausländische Forscherinnen und Forscher für den Forschungs- und Industriestandort Deutschland gewonnen. Dies dient dem Ziel, international gebildete Spitzenkompetenz, die in den Quantentechnologien gerade im außer­europäischen Ausland vorhanden ist für den Forschungsstandort Deutschland zu gewinnen und durch wissenschaftliche Qualifizierungsarbeiten zur langfristigen Wettbewerbsfähigkeit des Standorts beizutragen.

Zuwendungszweck

Mit der Förderung im Rahmen des Nachwuchswettbewerbs „Quantum Futur“ erhalten exzellente Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftler die Möglichkeit, an einer Forschungseinrichtung in Deutschland eine eigene, ­unabhängige Nachwuchsgruppe aufzubauen und neue interdisziplinäre Forschungsansätze in den Quantentechnologien aufzugreifen. Dabei sollen sie sich mit ihren Forschungsarbeiten, der Führung der Nachwuchsgruppe und der Anleitung wissenschaftlichen Personals oder durch eine Unternehmensgründung für Leitungsaufgaben in Wirtschaft oder Forschung qualifizieren.

In der vorliegenden zweiten Runde dieses Wettbewerbs sollen neue Gruppen aufgebaut und dadurch existierende Lücken gefüllt und neue Forschungsschwerpunkte geschaffen werden. Es sollen insbesondere die Felder adressiert werden, in denen in der Forschungslandschaft in Deutschland besonderer Bedarf besteht (unter anderem Quantencomputing) und thematische Stärken gezielt genutzt werden können.

Kooperationen insbesondere mit bestehenden Arbeitsgruppen der beantragenden Institution, aber darüber hinaus auch mit anderen Forschungseinrichtungen und erfahrenen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern sind explizit erwünscht. Damit werden der Aufbau weiterer eigener Kompetenzen und die intensive Vernetzung mit der Wissenschaftsgemeinschaft gefördert sowie Synergieeffekte durch die gemeinsame Nutzung vorhandener Geräte und Anlagen geschaffen. Um die Vernetzung der neuen Arbeitsgruppen untereinander und mit den relevanten Bereichen der Fach-Community zu stärken, sind darüber hinaus gemeinsame Tagungen bzw. Workshops geplant.

In der ersten Verfahrensstufe sind dem beauftragten Projektträger beurteilungsfähige Projektskizzen elektronisch über das Internetportal https://foerderportal.bund.de/easyonline/ vorzulegen. Diese Skizzen sind auf Englisch zu verfassen. Die Vorlagefrist endet am 30. Juni 2021.

Die vollständige Richtlinie finden Sie hier.