BMBF-Bekanntmachung: Quantentechnologien - Förderung von Forschungsarbeiten an Hochschulen und Forschungseinrichtungen

Richtlinie zur Förderung von Projekten zum Thema "Quantentechnologien - Förderung von Forschungsarbeiten an Hochschulen und Forschungseinrichtungen auf der Basis innovativer Laboraufbauten", Bundesanzeiger vom 26.04.2021

Vom 16. April 2021

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) möchte Forschungsarbeiten an Hochschulen und Forschungseinrichtungen auf der Basis neuer, innovativer Laboraufbauten auf der Grundlage des Programms ­„Quantentechnologien – von den Grundlagen zum Markt“ (www.quantentechnologien.de) fördern. Das BMBF ­leistet damit einen Beitrag zur Umsetzung der Hightech-Strategie der Bundesregierung, insbesondere den wichtigen Zielen, neue Quellen für neues Wissen zu erschließen, Deutschlands Zukunftskompetenzen zu entwickeln und die Wirtschaft beim Transfer von Forschungsergebnissen aus dem Bereich der Quantentechnologie in die Anwendung zu unterstützen.

Förderziel

Deutschland verfügt über herausragende universitäre und außeruniversitäre Forschungsinstitutionen mit gut ausgebildeten Fachkräften im Bereich der Quantentechnologien und vielen potentiellen Anwendern aus unterschiedlichen Branchen.

Das Themenfeld besitzt international jedoch eine große Dynamik. Damit einher gehen stetig wachsende Anforderungen an die Labortechnik. Forschung im Bereich der Quantentechnologien benötigt daher häufig kostenintensive ­Forschungsgeräte. So werden − um im globalen Innovationswettbewerb bestehen zu können und exzellente Beiträge leisten zu können − neueste und effizienteste Komponenten aus den Basistechnologien benötigt, um signifikante Fortschritte in den Quantentechnologien zu erzielen.

Das BMBF beabsichtigt daher, das Innovationspotential aktueller Forschungsarbeiten in den Quantentechnologien verstärkt zu befördern, indem entscheidende Fortschritte in Präzision, Geschwindigkeit, Skalierbarkeit und Effizienz experimenteller Labortechnik erzielt werden.

Ziel ist es, innovative Forschungsprojekte an Hochschulen und Forschungseinrichtungen zu fördern, deren Bedarf an Sachmitteln die Grundausstattung und auch die nutzbare Ausstattung aus bereits laufenden Forschungsprojekten sowie die Fördermöglichkeiten durch spezifische Förderprogramme der Bundesländer weit übersteigt, und deren innovative Forschungsergebnisse einen deutlich beschleunigten Transfer in die Anwendung erwarten lassen. Insbesondere Fragestellungen zur anwendungsnahen Skalierung sollen eine Verwertung der Forschungsergebnisse in der Praxis beschleunigen.

Die Projekte sollen ferner dazu beitragen, bereits existierenden Forschungs- und Innovationspotentiale weiter zu profilieren und zu verbessern. Auf dieser Basis soll die institutseigene und auch die strategische Position Deutschlands in diesem Forschungsfeld mittel- bis langfristig gestärkt und gesichert werden.

Zuwendungszweck

Das BMBF unterstützt mit der Fördermaßnahme „Quantentechnologien – Förderung von Forschungsarbeiten an Hochschulen und Forschungseinrichtungen auf der Basis innovativer Laboraufbauten“ im Rahmen wissenschaftlicher Einzelvorhaben an Hochschulen und Forschungseinrichtungen, die zur Bearbeitung ihrer Forschungsfragen einen hohen Anschaffungsbedarf über den aktuellen Stand der Technik hinaus aufweisen. Ziel ist es, dadurch einen deutlich beschleunigten Transfer der Vorhabenergebnisse in die gewerbliche Anwendung zu ermöglichen. Hierauf können dann im Anschluss erfolgversprechende industrielle Forschungs- und experimentelle Entwicklungsvorhaben auf­bauen.

Die Anschaffungen von innovativen Laboraufbauten sollen auch nach Vorhabenende einen hohen Mehrwert für die künftige Forschung erschließen. Dieser ist durch den Antragsteller darzustellen und die Bereitstellung des dafür notwendigen Personals und der Betriebsmittel nachzuweisen.

Mithilfe des FuE-Vorhabens und der darin getätigten strategischen Anschaffung im Bereich innovativer Laboraufbauten sollen entscheidende Fortschritte der Forschungsarbeiten bezogen auf einen späteren Transfer der Ergebnisse in die Praxis erzielt werden. Die Ergebnisse sollen genutzt werden, schneller konkrete Anwendungen der Quantentechnologien zu demonstrieren und im Anschluss beispielsweise durch industriegeführte Verbundprojekte die ­Innovationen beschleunigt in die gewerbliche Verwertung zu überführen.

In der ersten Verfahrensstufe sind dem beauftragten Projektträger bis spätestens 25. Mai 2021 beurteilungsfähige Projektskizzen in elektronischer Form über das Internetportal https://foerderportal.bund.de/easyonline/ vorzulegen.

Die vollständige Richtlinie finden Sie hier.