Fortbildungskurs für Laserschutzbeauftragte

enaDer Betrieb von Lasereinrichtungen der Klassen 3B, 3R und 4 erfordert gemäß Arbeitsschutz-verordnung zu künstlicher optischer Strahlung (OStrV) die Benennung und schriftliche Be-stellung eines Laserschutzbeauftragten. Zu dessen Aufgaben gehören u. a. die Gefährdungsbe-urteilung, die Umsetzung notwendiger Schutzmaßnahmen und die Überwachung des sicheren Betriebs der Laseranlagen.
Gemäß OStrV sind Laserschutzbeauftragte zukünftig zum regelmäßigen Besuch von geeigneten Fortbildungsveranstaltungen verpflichtet. Dabei wird die regelmäßige Auffrischung der Sachkunde Laserschutzbeauftragter mindestens aller 5 Jahre empfohlen.  

Der angebotene Fortbildungskurs informiert über Neuerungen bei den geltenden Rechtsvorschriften und Änderungen der Aufgaben der Laserschutzbeauftragten. 

Inhaltliche Schwerpunkte

  • Aktuelle rechtliche Grundlagen zum Betrieb von Laseranlagen:
    • Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung (OStrV)
    • Technische Regeln TROS Laserstrahlung
  • biologische Wirkung der Laserstrahlung, Expositionsgrenzwerte
  • direkte und indirekte Gefährdungspotentiale, Gefährdungsbeurteilung Laserklassen
  • Maßnahmen zum Schutz vor Gefährdungen durch Laserstrahlung
  • Aufgaben des Laserschutzbeauftragten 


Referent

Dr. rer. nat. habil. Gisbert Staupendahl (Friedrich-Schiller-Universität Jena)

Zielgruppe
Sicherheitsfachkräfte, Ingenieure, Techniker, Meister und qualifizierte Mitarbeiter, die als Laserschutzbeauftragte tätig sind 

Abschluss

Teilnahmebescheinigung  

Weitere Informationen unter www.jenall.de/optik

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Date
20.03.2018   

City
Jena

Location
Ernst-Abbe-Hochschule Jena

Organizer
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Ernst-Abbe-Hochschule Jena

Phone
+49 (0) 3641 205 108

E-Mail
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