Vor der Aufnahme des Betriebs von Lasereinrichtungen der Klassen 3R, 3B und 4 ist gemäß §5 der Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung (OStrV) ein Laserschutzbeauftragter schriftlich zu bestellen. Dieser muss seine Fachkenntnisse durch die erfolgreiche Teilnahme an einem Lehrgang nachweisen und durch Fortbildung auf dem aktuellen Stand halten.
Unsere Ausbildungsseminare erfüllen die von den Berufsgenossenschaften aufgestellten Anforderungen zur Erlangung der Sachkunde für Laserschutzbeauftragte, gemäß Anhang 3 der Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 11 (früher BGV B2) sowie die in der TROS Laserstrahlung definierten gesetzlichen Anforderungen der OStrV zum Nachweis der Fachkenntnisse.
Inhalte
LSB2 (2-tägig):
In dem 2-tägigen Intensivseminar wird ausführlicher auf die Gefährdungsbeurteilung von Laserstrahlung eingegangen. Nach einer Einführung über den Ablauf einer Gefährdungsbeurteilung werden verschiendene Expositionsszenarien besprochen. Es werden die wesentlichen Korrekturfaktoren für die Berechnung vorgestellt und eine Gefährdungsbeurteilungen durchgeführt. Beispiele für die Schutzstufenberechnung runden das Programm ab.
Zusätzlich zu den Themen oben werden folgende Themen behandelt:
Teilnehmerkreis
Mitarbeiter, die künftig für die Lasersicherheit verantwortlich sind und Laserschutzbeauftragte, die ihr Wissen auffrischen müssen. Um als Laserschutzbeauftragter bestellt werden zu können, sollten Teilnehmer die Voraussetzungen nach TROS Laserstrahlung, Teil Allgemeines, Kapitel 5.1 erfüllen: Der Laserschutzbeauftragte soll eine abgeschlossene technische oder naturwissenschaftliche Berufsausbildung haben (mindestens 2 Jahre) und über mindestens 2 Jahre Berufserfahrung verfügen.
Datum
01.03.2017
- 02.03.2017
9:00 Uhr
- 16:30 Uhr
Stadt
Hannover
Veranstaltungsort
LZH Laser Akademie GmbH Hannover
Veranstalter
LZH Laser Akademie GmbH
Garbsener Landstr. 10, D-30419 Hannover
Telefon
+49 (0) 511 277-1738
Fax
+49 (0)511 277 1805