Laserschutzbeauftragter für Lichtwellenleiter-Kommunikationssysteme (LWLKS)

Beschreibung

Vor dem Betrieb von Lichtwellenleiter-Kommunikationssystemen der Gefährdungsgrade 3R, 3B oder 4 ist gemäß §5 der Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung (OStrV) ein Laserschutzbeauftragter schriftlich zu bestellen. Dieser muss seine Fachkenntnisse durch die erfolgreiche Teilnahme an einem Lehrgang nachweisen und durch Fortbildung auf dem aktuellen Stand halten.
Gemäß TROS Laserstrahlung kann es sinnvoll sein bereits ab Gefährdungsgrad 1M und 2M einen Laserschutzbeauftragten zu bestellen. Dies ergibt die Gefährdungsbeurteilung.

Dieses Seminar vermittelt umfassende Kenntnisse über direkte und indirekte Gefährdungspotentiale beim Betrieb von Lichtwellenleiter-Kommunikationssystemen. Die Teilnehmer werden über die Entstehung und die Wirkung der Laserstrahlung unterrichtet und lernen wirksame Schutzmaßnahmen kennen, die einen sicheren Betrieb der LWLKS gewährleisten. Zur optimalen Vorbereitung auf die Aufgabe als Laserschutzbeauftragter wird ausführlich auf den rechtlichen Rahmen, geltende Vorschriften und Gesetze eingegangen.

Unsere Ausbildungsseminare erfüllen die von den Berufsgenossenschaften aufgestellten Anforderungen zur Erlangung der Sachkunde für Laserschutzbeauftragte, gemäß Anhang 3 der Unfallverhütungsvorschrift DGUV 11 (früher BGV B2) sowie die in der TROS Laserstrahlung definierten gesetzlichen Anforderungen der OStrV.

Inhalte

  • Physikalische Größen und Eigenschaften von Laserstrahlung
  • Biologische Wirkung von Laserstrahlung
  • Rechtliche Grundlagen und Regeln der Technik
  • Lasersicherheit und -schutz
  • Praxis Lasersicherheit: Beispielhafte Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung
  • Aufgaben und Verantwortung des Laserschutzbeauftragten im Betrieb

 

Teilnehmerkreis

Mitarbeiter, die künftig für die Lasersicherheit verantwortlich sind und Laserschutzbeauftragte, die ihr Wissen auffrischen müssen.

Um als Laserschutzbeauftragter bestellt werden zu können, sollten Teilnehmer die Voraussetzungen nach TROS Laserstrahlung, Teil Allgemeines, Kapitel 5.1 erfüllen: Der Laserschutzbeauftragte soll eine abgeschlossene technische oder naturwissenschaftliche Berufsausbildung haben (mindestens 2 Jahre) und über mindestens 2 Jahre Berufserfahrung verfügen.

Beachten Sie auch unsere Auffrischungs- und Vertiefungskurse:
Sicherheit von Laseranlagen

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Datum
24.10.2017   

Stadt
Hannover

Veranstaltungsort
LZH Laser Akademie GmbH Hannover

Veranstalter
LZH Laser Akademie GmbH
Garbsener Landstr. 10, D-30419 Hannover

Telefon
+49 (0) 511 277-1738

Fax
+49 (0)511 277 1805

E-Mail
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